Selbstzahlerleistungen
In meiner Praxis gehe ich auf jeden Patienten individuell ein, um das bestmögliche Behandlungsergebnis zu erzielen.
Leistungen im Rahmen einer Behandlung sind in erster Linie Selbstzahlerleistungen.
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse, private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen teilweise die Kosten für eine osteopathische Behandlung anteilig. Dies variiert von Kasse zu Kasse und ist abhängig von ihrem eigenen Leistungskatalog. Bitte informieren Sie sich vor einer Behandlung welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gelten.
Viele private Krankenversicherungen, die Beihilfe und diverse Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten der Behandlung in voller Höhe oder zumindest anteilig.
Bitte informieren Sie sich vor einer Behandlung bei Ihrem Versicherungsträger, welche Kosten übernommen werden. Ich behandle jeden Patienten gleichermaßen mit größter Sorgfalt und Motivation. Die Abrechnung erfolgt in der Regel auf Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Kosten einer regulären Behandlung
Die Kosten belaufen sich unabhängig von der Behandlungszeit auf ca. 100-130 € bei einem regulären Termin, je nach angewandten Methoden (meist 35-50 Minuten).
Kosten bei Akuttermine
In Notfällen und bei akuten Schmerzen haben Bestandspatienten die Möglichkeit kurzfristig einen Akuttermin zu buchen. Je nach Aufwand berechne ich hier ca. 70-90 € (meist 20-25 Minuten).
Hinweis
Heilpraktiker-Leistungen sind mehrwertsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG und sind hier daher ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen.