Selbstzahlerleistungen
In meiner Praxis gehe ich auf jeden Patienten individuell ein, um das bestmögliche Behandlungsergebnis zu erzielen.
Leistungen im Rahmen einer Behandlung sind in erster Linie Selbstzahlerleistungen.
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse, private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen teilweise die Kosten für eine osteopathische Behandlung anteilig. Dies variiert von Kasse zu Kasse und ist abhängig von ihrem eigenen Leistungskatalog. Bitte informieren Sie sich vor einer Behandlung welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gelten.
Viele private Krankenversicherungen, die Beihilfe und diverse Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten der Behandlung in voller Höhe oder zumindest anteilig.
Bitte informieren Sie sich vor einer Behandlung bei Ihrem Versicherungsträger, welche Kosten übernommen werden. Ich behandle jeden Patienten gleichermaßen mit größter Sorgfalt und Motivation. Die Abrechnung erfolgt in der Regel auf Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Das Honorar orientiert sich in der Regel an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Kosten orientieren sich nicht ausschließlich an den Zeitaufwand einer Behandlung, sondern auch an den diagnostischen Nutzen, der Indikation, den angewandten Techniken sowie Vor- und Nachbereitung des Termins.
Kosten bei Behandlung von Erwachsenen
Ein Ersttermin (ca. 45 – 55 Minuten) wird mit 130 – 150 € berechnet
Ein Folgetermin (ca. 30 – 45 Minuten) wird mit 110 – 130 € berechnet
Ein Notfall- bzw. Akuttermin (ca. 15 – 30 Minuten) wird mit 60 – 110 € berechnet
Ein Folgetermin kurz (ca. 10-15 Minuten) wird mit 50 – 60 € berechnet
Kosten bei Behandlung von Babys und Kindern
Ein Ersttermin (ca. 30 – 45 Minuten) wird mit 100 – 120 € berechnet
Ein Folgetermin (ca. 15 – 30 Minuten) wird mit 60 – 100 € berechnet
Hinweis
Heilpraktiker-Leistungen sind mehrwertsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG und sind hier daher ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen.